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Ein Höchstmaß an Schutz
Blitzschutzanlagen für öffentliche Bauten und Anlagen.
Für öffentliche Gebäude bzw. öffentlich zugängliche bauliche Anlagen – wie etwa Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Kirchen, aber auch Bushaltestellen, Spiel- und Sportstätten – fordert der Gesetzgeber zwingend die Installation einer dem Gebäude und seinen Anforderungen angemessener Blitzschutzanlage.
Sofern keine konkreteren Spezifikationen vorgegeben sind, empfiehlt sich mindestens ein Blitzschutzsystem der Klasse III. In der Regel ist jedoch im ersten Schritt eine Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) erforderlich, im Rahmen derer unsere erfahrenen und fachkompetenten Engineering-Experten gemeinsam mit Ihnen als Bauherr die blitzschutzrelevanten Anforderungen erörtern, die durch das Gebäude und seine Architektur oder etwa die Gegebenheiten der Anlage sowie die Auswirkung nach einem Blitzeinschlag bedingt sind.
Auf dieser Basis bemessen wir, ob ein vorgegebenes tolerierbares Risiko eines Blitzscheinschlages überschritten wird oder nicht. Auf der Grundlage der computergestützen Risikoplanung erarbeiten wir für den Fall der Überschreitung dieses Risikos ein technisch und wirtschaftlich nachhaltiges Schutzkonzept, das sowohl den äußeren als auch den inneren Blitzschutz gleichermaßen mit einschließt.
In der Folge dürfen Sie von unserem qualifizierten Montagepersonal eine fachgerechte Installation erwarten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch langfristig im Sinne mit persönlicher Betreuung und einem zuverlässigen Wartungs- und Instandhaltungsservice zur Seite.
Unser Team verfügt aufgrund erfolgreicher Umsetzung von Schutzkonzepten über langjährige Erfahrungen u.a. in den folgenden Bereichen:
- Geschäftshäuser
- Versicherungen
- Banken
- Museen
- Sportstätten
- Kirchen
- Klöster
- Krankenhäuser
- Schulen
- Kindergärten
- Kinderheime
- Ämter
- Verwaltungsgebäude
- Rechenzentren
- Logistikcenter
- Mobilfunkanlagen
- Haltestellen
- Bahnanlagen
- Lagerhallen
- Verkaufsstätten
- Veranstaltungsflächen